Besuch
Jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner kann täglich Besuch erhalten. Besuche sind täglich sowie an Wochenenden und Feiertagen möglich.
Die Besucherinnen und Besucher dürfen sich nur mit max. zwei Personen im Bewohnerzimmer befinden bzw. sind die Besuche im Außenbereich auf jeweils vier Personen pro Besuch zu beschränken.
Der Besucherinnen und Besucher dürfen keinen Kontakt zu anderen Personen in der Einrichtung haben.
Die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes in den Bewohnerzimmern tragen Bewohner und Besucher.
Verlassen der Pflegeeinrichtung
Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen dürfen diese alleine oder mit anderen Bewohnerinnen und Bewohnern, Besucherinnen und Besuchern oder Beschäftigten derselben Einrichtung verlassen. Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Besucherinnen und Besucher tragen die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes während des Verlassens der Einrichtung.
Als Dauer des Verlassens sind mindestens sechs Stunden täglich zuzulassen. Bei Bewohnerinnen und Bewohnern, die die Einrichtung verlassen, wird unmittelbar nach Rückkehr und drei Tage später nochmals ein PoC Antigen-Schnelltest durchgeführt. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses muss die Bewohnerin bzw. der Bewohner einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Hygiene
Die Besucherinnen und Besucher werden mindestens durch Aushang über die aktuellen Hygienevorgaben (Tragen einer OP-Maske) innerhalb der Pflegeeinrichtung, Nieshygiene, Handdesinfektion (vor und nach dem Besuch, Abstandsgebot usw.) informiert und zur Einhaltung aufgefordert.
Bei den Besucherinnen und Besuchern wird auf Anweisung des Ministeriums bei jedem Besuch ein Kurzscreening (Erkältungssymptome, SARS-CoV-2-Infektion, Kontakt mit Infizierten oder Kontaktpersonen ersten Grades gemäß der Richtlinie des Robert Koch-Instituts) einschließlich Temperaturmessung durchgeführt. Sofern seitens der Besucherin oder des Besuchers die Mitwirkung am Kurzscreening verweigert wird, hat die Einrichtungsleitung den Zutritt zu versagen.
Für den Fall, dass die oder der Besuchende die Durchführung eines nach dem Testkonzept der Einrichtung vorgesehenen PoC-Tests verweigert, wird der Zutritt abgelehnt.
Terminierung
Zu folgenden Zeiten sind Besuche möglich: Montag-Freitag von 10.00 Uhr bis 16.30 Uhr, mittwochs zusätzlich bis 17.30 Uhr.
In besonderen Situationen wie, z.B. Sterbephase Besuch, ist Besuch jederzeit möglich.
Die Besuchszeiten an den Wochenenden richten sich nach unseren aktuellen Personalkapazitäten.
Wenn Sie einen Besuch machen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin:
Wenn Sie einen Besuch machen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin:
Für Besuche in der Woche:Verwaltung (02261-5416)
Für Besuche am Wochenende: Station Lindenallee (02261-541-700), Stationen Sonnenblumenweg/Gartenstraße (02261-541-800)
Vor Ihrem Besuch führen wir bei Besucherinnen und Besuchern, die über keinen vollständigen Impfschutz verfügen oder nicht genesen sind, einen PoC-Antigentest (Corona-Schnelltest) durch.