In unseren Beratungsgesprächen tauchen immer wieder bestimmte Fragen auf. Hier sind die häufigsten – und unsere Antworten.
Wie teuer ist die Pflege?
Das Monatsentgelt, das Sie für die Pflege bezahlen müssen, hängt ab vom Pflegegrad. Eine Preisliste senden wir Ihnen gerne zu.
Was beinhaltet der Pflegesatz – was ist inklusive, was muss ich noch dazuzahlen?
Im Pflegesatz enthalten sind die Rund-um-die-Uhr-Versorgung einschließlich Grundpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Inkontinenzversorgung, fünf Mahlzeiten, Zimmerpflege, Wäschepflege sowie soziale Betreuung. Nicht enthalten sind die Zuzahlung zu Medikamenten, Fußpflege sowie Friseur.
Von welcher Stelle bekomme ich Zuschüsse?
Ab einem Pflegegrad 2 bekommt jede Bewohnerin und jeder Bewohner von der Pflegeversicherung Pflegegeld. Das allein reicht aber nicht aus, um den Aufenthalt im Heim zu finanzieren. Reicht auch die Rente nicht aus, kann man Pflegewohngeld beantragen. Dieses wird gewährt, wenn man weniger als 10.000 Euro Ersparnisse hat. Sind die Ersparnisse bis zu einem Schonbetrag von 2.600 Euro aufgebraucht, muss Sozialhilfe beantragt werden.
Welche Möbel kann meine Mutter bzw. mein Vater mitbringen?
Die Grundausstattung unserer Zimmer beinhaltet ein Pflegebett, ein Nachtschränkchen, einen Tisch, zwei Sessel, ein Regal und eine Kommode. Bis auf Pflegebett und Nachtschränkchen kann die Möblierung eigenständig erfolgen. Private Bilder und Fotos geben dem Zimmer eine persönliche Note.
Wie groß sind die Zimmer?
Unsere Einzelzimmer sind etwa 15 Quadratmeter groß; dazu kommen ein Vorflur (etwa 4 Quadratmeter) und das Badezimmer (etwa 5 Quadratmeter).
Welchen Hausarzt hat die Mutter, der Vater?
Der bestehende Hausarzt kann übernommen werden. Bewohnern, die nicht aus Gummersbach kommen, sind wir bei der Suche nach einem Hausarzt behilflich.
Findet auch nachts eine Versorgung statt?
In der Nacht kümmern sich zwei Pflegekräfte um die Bewohner unseres Hauses.
Gibt es Besuchszeiten?
Ein Besuch ist jederzeit möglich.
Bekommt meine Mutter, mein Vater Taschengeld?
Taschengeld bekommen die Bewohner, deren Aufenthalt vom Sozialamt bezahlt wird.
Muss ich evangelisch sein?
Nein, bei uns wohnen evangelische, katholische, freikirchliche Menschen sowie auch Menschen ohne Religionszugehörigkeit.
Wo bekomme ich verlässliche Informationen zu Themen wie Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung?
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat im Internet viele wichtige Informationen für Sie zusammengestellt: Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

„Die Arbeit unseres Senioren-zentrums orientiert sich am Ideal der christlichen Nächstenliebe. Daher steht bei uns der Mensch an erster Stelle.“
Klaus Peuster, Heimleiter und Geschäftsführer (bis Mai 2022)